OdA Gesundheit und Soziales Graubünden

Höhere Berufsbildung

Die höhere Berufsbildung setzt einen beruflichen oder schulischen Abschluss der Sekundarstufe II voraus, d. h. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, den Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung (z. B. Gymnasium, Fachmittelschule) oder eine gleichwertige Qualifikation. Die höhere Berufsbildung verbindet solide praktische Fähigkeiten mit fundierten theoretischen Fachkenntnissen. Sie dient der Vermittlung und dem Erwerb von Qualifikationen, die für die Ausübung einer anspruchsvolleren oder einer verantwortungsvolleren Tätigkeit erforderlich sind. Eine Übersicht über die möglichen Berufe finden Sie unter sozialeberufe.ch.

Die höhere Berufsbildung wird erworben durch:

Eidgenössische Berufsprüfung (z. B. Sozialbegleiter/in mit eidg. Fachausweis)
Eine eidgenössische Berufsprüfung ermöglicht Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundbildung. Sie wird mit einem eidgenössischen Fachausweis abgeschlossen. Dieser ist in der Regel eine Bedingung für die Zulassung zu einer eidgenössischen höheren Fachprüfung.

Eidgenössische höhere Fachprüfung (z. B. eidg. dipl. Berater/in Frühe Kindheit)
Eine eidgenössische höhere Fachprüfung qualifiziert Berufsleute als Expertinnen und Experten in ihrer Branche oder für Leitungspositionen in Unternehmen. Sie wird mit einem eidgenössischen Diplom abgeschlossen.

Bildungsgänge an höheren Fachschulen (z. B. dipl. Sozialpädagogin / Sozialpädagoge HF)
Bildungsgänge an höheren Fachschulen richten sich an Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einer gleichwertigen Qualifikation und fördern Kompetenzen im Bereich der Fach- und Führungsverantwortung. Die Bildungsgänge sind generalistischer und breiter ausgerichtet als die eidgenössischen Prüfungen. Sie werden mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom HF abgeschlossen.