OdA Gesundheit und Soziales Graubünden

Ausbildungsbewilligung

Gemäss Artikel 10, Absätze 1 bis 3 der Mindestvorschriften für höhere Fachschulen tragen die Bildungsanbieter (Höhere Fachschulen) die Verantwortung für die Auswahl der Ausbildungsbetriebe, stellen Anforderungen an die Betriebe und beaufsichtigen die Bildungstätigkeit in den Betrieben.

Im Rahmen des Systemwechsels von Schulanstellung zu reiner Betriebsanstellung gleist das BGS die Erteilung der Ausbildungsbewilligung für Betriebe aktuell neu auf. Bestehende Ausbildungsbewilligungen behalten ihre Gültigkeit. Betriebe, die kurzfristig neu ein Ausbildungsangebot für HF Pflege machen wollen, setzen sich mit der OdA G+S in Kontakt.